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Vorsorgevollmacht

 

Wer als Volljähriger aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) zur Regelung seiner Angelegenheiten in der Lage ist, erhält einen gerichtlich bestellten Betreuer. Da dies nicht nur altersbedingt, sondern auch durch Krankheit, Unfall etc. eintreten kann, sollten Sie sich altersunabhängig mit dem Thema befassen. Durch rechtzeitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden werden. Die/der Bevollmächtigte kann Sie aufgrund der Vorsorgevollmacht umfassend vertreten. Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht empfiehlt sich daher nur an absolut vertrauenswürdige Personen wie z. B. Ehepartner oder Kinder. Fehlt das uneingeschränkte Vertrauen, ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht nicht ratsam. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie erteilen die Vorsorgevollmacht an eine oder mehrere Person(en) Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Dabei können Sie den Bevollmächtigten völlig freie Hand lassen oder auch im Vorfeld besprechen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

Die Vorsorgevollmacht ist von der Patientenverfügung zu unterscheiden.

In unserer Kanzlei betreut Sie der erfahrene Fachanwalt für Erbrecht Dietmar C. Schilling. Er entwirft für Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht. Sie erreichen ihn über unser Kontaktformular, ebenso telefonisch oder persönlich an unseren Kanzleistandorten in Stuttgart und Tübingen.