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Das Erbrecht wird in unserer Kanzlei durch Fachanwalt für Erbrecht Dietmar C. Schilling bearbeitet. Als Fachanwalt für Erbrecht deckt er den gesamten Bereich des Erbrechts ab – angefangen von der Beratung bei der Gestaltung Ihres Testaments über die Erstellung von Entwürfen von Testamenten, Erbverträgen, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen etc. bis zur Begleitung zum Beurkundungstermin beim Notar.

Wir gestalten Ihre Unternehmensnachfolge einschließlich der hierfür ggf. erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte.

Wir vermitteln bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auf Wunsch einschließlich des Entwurfs hierfür etwa notwendiger notarieller Urkunden. Scheitert eine gütliche Einigung, vertreten wir Sie auch im Teilungsversteigerungsverfahren. Wir setzen Ihre Rechte vor Gericht durch, sei es im Erbscheinsverfahren oder bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Das Erbrecht wird in unserem Büro von Fachanwalt für Erbrecht Dietmar C. Schilling  bearbeitet.